Der Schulelternbeirat (SEB)
Eine moderne und erfolgreiche Schule braucht die Eltern. Sie sind ein Teil der Schulgemeinde, die aus Schüler/-innen, Lehrer/-innen und den Eltern besteht. Diese drei Personengruppen sind wie ein stabiles Dreieck, bilden das Schulleben und wirken tatkräftig an der Entwicklung und Ausgestaltung ”ihrer” Schule mit.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule wird durch den Schulelternbeirat (SEB) ausgeübt. Mitglieder des SEB sind alle Elternbeiräte und deren Vertreter der Klassen 5 bis 9 und der Oberstufen-Jahrgänge.
Bitte informieren Sie auch Ihren jeweiligen Elternvertreter, wenn Sie sich mit uns als SEB Vorstand in Verbindung setzen, und halten Sie ihn/sie auf dem Laufenen.
Der Vorstand des Elternbeirates
Vorsitzende
Cora Ince-Gödde
Stellvertr. Vorsitzender
Hermann Rothmund
Kassenwartin
Barbara Krüger-Lorenzen
Die Besitzer/-innen des Elternbeirates
Cathrin Schäfer
Zorica Norwood
Meike Käfer
Nicole Schraut-Stahl
Petra Kern
Kontakt
So funktioniert der SEB der Elly-Heuss-Schule
Die Hessische Verfassung erlaubt als einzige Länderverfassung den Eltern, Einfluss auf die Gestaltung des Unterrichts zu nehmen. Ihr schulisches Engagement erfolgt auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes in der Institution des Schulelternbeirats, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Im SEB sind alle Klassen und Oberstufenjahrgänge der EHS mit ihren gewählten Elternbeiräten und deren Stellvertretern vertreten.
Die Arbeit des SEB leitet und koordiniert der Vorstand, der alle zwei Jahre aus dem Kreis der Elternbeiräte gewählt wird. Der Vorstand des SEB besteht aus acht Personen. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem Vertreter, dem Kassenwart und vier Beisitzern zusammen.
Viermal im Schuljahr trifft sich der SEB planmäßig. Zu den Sitzungen werden stets der Schulleiter, die Vorstandsmitglieder des Fördervereins und der Schülervertretung eingeladen. Je nach Thema werden weitere sachkundige Personen aus dem Lehrkollegium eingeladen. Aufgabe des SEB ist die Kommunikation innerhalb der Elternschaft und mit der Schulleitung. Hier geht es um Weitergabe von Informationen, Entscheidungen der Schulleitung, Entwicklungen in der Schulgemeinde und erforderliche Beschlüsse.
Der SEB hat zahlreiche Mitbestimmungs- und Anhörungsrechte — insbesondere bei der Gestaltung des Unterrichts, der Stundentafeln, bei Fragen der Schulentwicklung und des Schulprofils, zu Hausordnung und Spielregeln, zu Elternsprechtagen, Klassenfahrten, Auslandsaufenthalten, Schulbüchern und vielem mehr. Bei allen Entscheidungen zu diesen Themen muss der SEB regelmäßig informiert und sehr eng eingebunden werden.
Der Schulelternbeirat begleitet die Entwicklung der Elly-Heuss-Schule und bringt die Interessen der Elternschaft ein. Die erfreulich enge und gute Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium hat sich über die Jahre bewährt. Gemeinsam konnten in der Vergangenheit wichtige Erfolge erzielt werden: etwa beim bilingualen Unterricht, der vielfältigen Profilgebung, der praktischen Realisierung von G8 sowie den baulichen Planungen.
Eine wichtige Funktion hat der SEB nicht zuletzt bei der Vertretung der Schulinteressen nach außen: etwa gegenüber der Stadt Wiesbaden als dem Schulträger oder gegenüber dem Land Hessen als der Schulaufsicht. Stets wiederkehrende Themen auf dieser Ebene sind die Schulentwicklung, bauliche Planungen, der Mensabetrieb und die Lehrerversorgung.