Sturmwarnung 16. und 17. Februar

Das hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat uns am spä­ten Mit­tag infor­miert, dass im Zuge der Sturm­war­nung des Deut­schen Wet­ter­diens­tes für die Nacht von Mitt­woch (16.02) auf Don­ners­tag (17.02) sowie im Ver­lau­fe des Don­ners­tags und des Frei­tags (18.02) die fol­gen­de Rege­lung gilt: Die Eltern ent­schei­den, ob der Schul­weg für ihre Kin­der zumut­bar und sicher ist. Bei extre­men Wet­ter­la­gen kön­nen Eltern ent­schei­den, ihr Kind nicht in die Schu­le zu schi­cken. In die­sem Fall ist die Schu­le von den Eltern auf den bekann­ten Wegen zu infor­mie­ren.

Wir wür­den Sie bit­ten, die­se Infor­ma­ti­on zur Kennt­nis zu neh­men und ent­spre­chend situa­tiv für sich und Ihr Kind zu entscheiden.

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