Übersicht der aktuellen Quarantäneregeln
- 17. Januar 2022
Aktuell nehmen analog der Entwicklung der Infektionszahlen in Wiesbaden oder auch insgesamt die Zahl der sich in Quarantäne befindlichen SchülerInnen zu. Wir möchten durch das Bereitstellen folgender Informationen versuchen, etwas mehr Transparenz hinsichtlich der geltenden Regeln zu erzeugen. Grundsätzlich erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen Omikron- und Deltavariante.
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test
- 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
- Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.)
- Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
- Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
- Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
(Abgerufen unter https://hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit; Abgerufen am 17.01.2022 / 11:22 Uhr).