Änderungen ab dem 04.04.2022
- 29. März 2022
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie angekündigt, erhalten Sie nach den jüngsten Änderungen des Bundesinfektions- schutzgesetzes und der heute von der Landesregierung beschlossenen neuen Corona- virus-Basisschutzverordnung Informationen zu den Änderungen im Schulbereich. Wir wollen den Schulbetrieb weiterhin sicher gestalten. Bis zu den Osterferien stehen – ab- gesehen von der Änderung beim Maskentragen – keine größeren Veränderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb an. Mir ist es jetzt wichtig, für die bestmögliche Planbarkeit zu sorgen. Wie sieht daher unser Fahrplan für die nächsten Wochen aus?
Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:
- Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf denFluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstver- ständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe emp- fehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
- Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
- Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der be- treffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
- Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Tes- tungen weiter in das Testheft eingetragen.
Weiterhin gilt:
- Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Dies ist für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen nicht zulässig. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal über die Beschulung.
- Wer nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen. Wird ein Distanzunterricht für die Klasse oder Lerngruppe angeboten, der sie oder er angehört, muss sie oder er daran teilnehmen. Das gilt auch für abgemeldete Schülerinnen und Schüler.Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes geplant:
Die Testpflicht wird auch in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung stellen. Diese Tests erhalten sie in den Schulen. Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärzt- lich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
Für Anfang Mai 2022 ist außerdem geplant, einen neuen Hygieneplan 10.0 in Kraft zu setzen. Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb sollen nach jetzigem Planungsstand wegfallen. Ich bin zuversichtlich, dass dann wieder schulübergreifende Sport-Wettbewerbe ohne Einschränkungen stattfinden können und für die Fächer Sport und Musik die Beschränkungen weitestgehend aufgehoben werden – hierauf mussten Schülerinnen und Schüler lange warten.
Am Ende noch ein Hinweis für die Osterferien: Während der Weihnachtsferien war es aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler bei Nutzung des ÖPNV einen tagesaktuellen Test vorlegen mussten, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen waren. Dieses Erfordernis ist nun ebenfalls mit den Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entfallen.
Alle Arbeit des Hessischen Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Schulen ist auch in diesen herausfordernden Zeiten darauf ausgerichtet, Schule und Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler best- möglich zu gestalten. Die pandemische Lage bleibt natürlich weiterhin nicht planbar. Es gehört daher zur Ehrlichkeit dazu, wenn ich Ihnen sage, dass die beschriebenen Planungen für den Zeitraum ab Montag, den 2. Mai 2022, noch mit Unsicherheiten verbunden sind.
Mit meinen Ausführungen verbinde ich die Hoffnung, dass mein Schreiben dennoch dazu beiträgt, Ihnen eine größere Planungssicherheit zu geben. Umfassende Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Dort können Sie sich ebenfalls für den regelmäßigen Eltern-Newsletter anmelden https://kultusministerium.hessen.de/newsletter.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz