Änderungen ab dem 04.04.2022

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehr­te Damen und Her­ren, lie­be Eltern,
lie­be Schülerinnen und Schüler,

wie angekündigt, erhal­ten Sie nach den jüngsten Änderungen des Bun­des­in­fek­ti­ons- schutz­ge­set­zes und der heu­te von der Lan­des­re­gie­rung beschlos­se­nen neu­en Coro­na- virus-Basis­schutz­ver­ord­nung Infor­ma­tio­nen zu den Änderungen im Schul­be­reich. Wir wol­len den Schul­be­trieb wei­ter­hin sicher gestal­ten. Bis zu den Oster­fe­ri­en ste­hen – ab- gese­hen von der Änderung beim Mas­ken­tra­gen – kei­ne größeren Veränderungen im Schul- und Unter­richts­be­trieb an. Mir ist es jetzt wich­tig, für die bestmögliche Plan­bar­keit zu sor­gen. Wie sieht daher unser Fahr­plan für die nächsten Wochen aus?

Ab Mon­tag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:

  •  Kei­ne Mas­ken­pflicht mehr in den Schu­len, also auch nicht mehr auf den­Flu­ren und Gängen. Das frei­wil­li­ge Auf­set­zen einer Mas­ke bleibt selbst­ver- ständlich möglich. Darüber ent­schei­det jede und jeder Ein­zel­ne für sich selbst. Nach einem Infek­ti­ons­fall in der Klas­se oder einer Lern­grup­pe emp- feh­len wir das Mas­ken­tra­gen ins­be­son­de­re im Unterrichtsraum.
  •  Der Test­rhyth­mus von drei ver­pflich­ten­den Tes­tun­gen pro Woche für nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bis­he­ri­gen Aus­nah­men von der Test­pflicht gel­ten fort. Geimpf­te und gene­se­ne Schülerinnen und Schüler sowie geimpf­te und gene­se­ne Lehrkräfte können sich frei­wil­lig testen.
  •  Bei einem Infek­ti­ons­fall in der Klas­se oder einer Lern­grup­pe wer­den in der be- tref­fen­den Woche tägliche Tests empfohlen.
  •  Bis zum Frei­tag, den 29. April 2022, wer­den die in der Schu­le erfolg­ten Tes- tun­gen wei­ter in das Test­heft eingetragen.
    1. Wei­ter­hin gilt:

      •  Bis zum Frei­tag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teil­nah­me am Präsenzunterricht abzu­mel­den. Dies ist für ein­zel­ne Tage oder ein­zel­ne schu­li­sche Ver­an­stal­tun­gen nicht zulässig. An den Schu­len für Kran­ke ent­schei­det die Schul­lei­te­rin oder der Schul­lei­ter nach Anhörung der Eltern und in Abspra­che mit dem Kli­nik­per­so­nal über die Beschulung.
      •  Wer nicht am Präsenzbetrieb teil­neh­men darf, muss das Schulgelände ver­las­sen. Wird ein Distanz­un­ter­richt für die Klas­se oder Lern­grup­pe ange­bo­ten, der sie oder er angehört, muss sie oder er dar­an teil­neh­men. Das gilt auch für abge­mel­de­te Schülerinnen und Schüler.Ab Mon­tag, den 2. Mai 2022, ist Fol­gen­des geplant:

    Die Test­pflicht wird auch in den Schu­len auf­ge­ho­ben. Wir wer­den allen Schülerinnen und Schülern sowie unse­rem Per­so­nal wöchentlich zwei Tests für die frei­wil­li­ge Tes­tung zu Hau­se zur Verfügung stel­len. Die­se Tests erhal­ten sie in den Schu­len. Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzu­mel­den. Bis­lang abge­mel­de­te Schülerinnen und Schüler neh­men wie­der am Präsenzunterricht teil. Davon aus­ge­nom­men wer­den können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haus­halts im Fall einer Infek­ti­on mit dem SARS-CoV-2-Virus auf­grund einer ärzt- lich bestätigten Vor­er­kran­kung oder Immunschwäche dem Risi­ko eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs aus­ge­setzt wären.

    Für Anfang Mai 2022 ist außer­dem geplant, einen neu­en Hygie­ne­plan 10.0 in Kraft zu set­zen. Son­der­re­ge­lun­gen für den Pau­sen- oder Ganz­tags­be­trieb sol­len nach jet­zi­gem Pla­nungs­stand weg­fal­len. Ich bin zuver­sicht­lich, dass dann wie­der schulübergreifende Sport-Wett­be­wer­be ohne Einschränkungen statt­fin­den können und für die Fächer Sport und Musik die Beschränkungen wei­test­ge­hend auf­ge­ho­ben wer­den – hier­auf muss­ten Schülerinnen und Schüler lan­ge warten.

    Am Ende noch ein Hin­weis für die Oster­fe­ri­en: Während der Weih­nachts­fe­ri­en war es auf­grund einer bun­des­ge­setz­li­chen Rege­lung erfor­der­lich, dass Schülerinnen und Schüler bei Nut­zung des ÖPNV einen tages­ak­tu­el­len Test vor­le­gen muss­ten, wenn sie nicht vollständig geimpft oder gene­sen waren. Die­ses Erfor­der­nis ist nun eben­falls mit den Änderungen im Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz entfallen.

    Alle Arbeit des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums, der Staat­li­chen Schulämter, der Hes­si­schen Lehrkräfteakademie und der Schu­len ist auch in die­sen her­aus­for­dern­den Zei­ten dar­auf aus­ge­rich­tet, Schu­le und Unter­richt für unse­re Schülerinnen und Schüler best- möglich zu gestal­ten. Die pan­de­mi­sche Lage bleibt natürlich wei­ter­hin nicht plan­bar. Es gehört daher zur Ehr­lich­keit dazu, wenn ich Ihnen sage, dass die beschrie­be­nen Pla­nun­gen für den Zeit­raum ab Mon­tag, den 2. Mai 2022, noch mit Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den sind.

    Mit mei­nen Ausführungen ver­bin­de ich die Hoff­nung, dass mein Schrei­ben den­noch dazu beiträgt, Ihnen eine größere Pla­nungs­si­cher­heit zu geben. Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf unse­rer Inter­net­sei­te. Dort können Sie sich eben­falls für den regelmäßigen Eltern-News­let­ter anmel­den https://kultusministerium.hessen.de/newsletter.

    Mit freund­li­chen Grüßen Ihr

    Prof. Dr. R. Alex­an­der Lorz

Das könnte Sie/dich auch interessieren!