Die neue Schulordnung

UNTERRICHTSBEGINN, PAUSEN UND UNTERRICHTSSCHLUSS

 

Das Schul­ge­bäu­de darf von den Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen 5–10 mor­gens in der Regel erst ab 7.20 Uhr betre­ten wer­den. Der Auf­ent­halt ist bis 7.45 Uhr nur in dem dafür vor­ge­se­he­nen Raum und dem Foy­er zulässig.

Jeder hat sei­nen Bei­trag zum pünkt­li­chen Beginn der Stun­de zu leis­ten. Soll­te sich die Ankunft der Lehr­kraft ver­zö­gern, hat die Klas­se die Auf­ga­be, sich ruhig zu ver­hal­ten und zeit­nah, spä­tes­tens nach 10 Minu­ten, die Klas­sen­spre­che­rin oder den Klas­sen­spre­cher oder eine/n andere/n Vertreter/in der Lern­grup­pe ins Sekre­ta­ri­at zu schicken.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen 5–10 müs­sen in den gro­ßen Pau­sen das Schul­ge­bäu­de ver­las­sen. Der Hof vor dem Ursu­la-Krau­se-Haus und der Bolz­platz sind den Klas­sen­stu­fen 5 und 6 vor­be­hal­ten. In der Mit­tags­pau­se kön­nen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf dem Schul­hof an der beweg­ten Pau­se teilnehmen.

Jeder ist ver­pflich­tet auf die Auf­sicht zu hören und wen­det sich an sie, wenn er Hil­fe braucht. Die Auf­sicht ent­schei­det über Gefähr­dung und ange­mes­se­nes Ver­hal­ten auf dem Schulhof.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler und Leh­re­rin­nen und Leh­rer haben ein Anrecht auf ihre Pau­se. Des­halb ist das Leh­rer­zim­mer in der zwei­ten gro­ßen Pau­se für den Schü­ler­ver­kehr gesperrt (Aus­nah­men nach Abspra­che: Treff­punkt an den Bän­ken vor dem Sekretariat)

Der Hof­dienst hat die Auf­ga­be im Hof Ver­pa­ckungs­res­te und Müll ein­zu­sam­meln und in die dafür vor­ge­se­he­nen Müll­ei­mer zu bringen.

Bei Regen­pau­sen kön­nen das vor­de­re und hin­te­re Foy­er sowie der Flur im Erd­ge­schoss des Ursu­la-Krau­se-Hau­ses als Auf­ent­halts­raum benutzt wer­den. Der Auf­ent­halt in den Klas­sen­räu­men ohne jeg­li­che Form der Beauf­sich­ti­gung ist nicht gestattet.

Der Ord­nungs­dienst hat die Auf­ga­be, den Klas­sen­raum täg­lich in einer der gro­ßen Pau­sen zu keh­ren und Müll getrennt in den Ton­nen auf dem Hof zu entsorgen.

Das Ball­spie­len in der Pau­se ist aus­schließ­lich mit Soft­bäl­len sowie von der Schu­le zur Ver­fü­gung gestell­ten Bäl­len in den aus­ge­wie­se­nen Berei­chen zulässig.

Beim Unter­richt in Fach­räu­men sind die­se erst am Ende der Pau­se aufzusuchen.

Die Toi­let­ten­be­su­che sol­len mög­lichst in den Pau­sen erfol­gen. Toi­let­ten­be­su­che in den Unter­richts­stun­den erfol­gen nur aus­nahms­wei­se und einzeln.

VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE

Jeder ist ver­pflich­tet dar­auf zu ach­ten, dass die Toi­let­ten sau­ber blei­ben. Beschä­di­gun­gen sowie feh­len­de Sei­fe und Toi­let­ten­pa­pier sind dem Haus­meis­ter zu melden.

Wies­ba­den, den 12.04.2024

Jeder hat die Auf­ga­be, unse­re Gebäu­de, eige­ne und frem­de Räu­me, das Mobi­li­ar, tech­ni­sche Gerä­te und die Lern­mit­tel (dazu gehö­ren auch die Schul­bü­cher) pfleg­lich zu behandeln.

Schmie­re­rei­en auf Wän­den und Tischen sowie Van­da­lis­mus jeder Art sind ver­bo­ten. Wer etwas fin­det, das nicht ihm gehört, gibt es beim Haus­meis­ter oder im Sekre­ta­ri­at ab.

Der Miss­brauch gefähr­li­cher Gegen­stän­de (z.B. Sche­re, Zir­kel etc.) und das Mit­brin­gen von Waf­fen (Mes­ser jeg­li­cher Art, Pfef­fer­spray, etc.) sind in der Schu­le strengs­tens verboten.

Im Schul­ge­bäu­de ist Ruhe ein­zu­hal­ten. Es wird nicht gerannt.

Jeder erscheint in der Schu­le in ange­mes­se­ner Klei­dung. Müt­zen, Kap­pen und Hüte müs­sen in den Unter­richts­räu­men abge­setzt werden.

Mobil­te­le­fo­ne sowie Kopf­hö­rer müs­sen wäh­rend der Schul­zeit auf dem Schul­ge­län­de aus­ge­schal­tet blei­ben und sind nicht sicht­bar zu ver­stau­en. Im Unter­richt genutz­te Tablets sind in den Jahr­gangs­stu­fen, für die Geneh­mi­gun­gen vor­lie­gen, auf die Ver­wen­dung im Unter­richt beschränkt. Für Not­fäl­le oder im Rah­men des Unter­richts kann der Gebrauch des Han­dys durch einen Leh­rer geneh­migt wer­den. Pri­va­te Bild- und Ton­auf­nah­men sind in der Schu­le verboten.

Schü­le­rin­nen und Schü­lern der gym­na­sia­len Ober­stu­fe ist es gestat­tet, ihre Mobil­te­le­fo­ne im Ober­stu­fen­ge­bäu­de zu verwenden.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen 5–10 dür­fen das Schul­ge­län­de nicht ver­las­sen. Eine Aus­nah­me ist der Sport­un­ter­richt. Der Weg zu und von den Sport­stat­ten muss auf direk­tem Weg erfol­gen. Dies bedeu­tet, dass ein Auf­su­chen von umlie­gen­den Geschäf­ten auf dem Schul­weg ver­bo­ten ist.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Ober­stu­fe (ab der E‑Phase) dür­fen das Schul­ge­län­de in den Zwi­schen- und Mit­tags­pau­sen ver­las­sen. Auf schrift­li­chen Antrag der Eltern kann den Schü­le­rin­nen und Schü­lern ab der Jahr­gangs­stu­fe 8 das Ver­las­sen des Schul­ge­län­des für die Mit­tags­pau­sen gestat­tet wer­den. Der von der Klas­sen­lei­tung geneh­mig­te Antrag ist in Kopie stets mit­zu­füh­ren und auf Ver­lan­gen der auf­sichts­füh­ren­den Lehr­kraft vor­zu­zei­gen. Der Antrag kann von der Klas­sen­lei­tung befür­wor­tet oder abge­lehnt werden.

Dro­gen, Alko­hol sowie nicht dem Alter ent­spre­chen­de Lebens­mit­tel sowie kof­fe­in­hal­ti­ge Ener­gy-Drinks sind auf dem Schul­ge­län­de ver­bo­ten. Es herrscht Rauchverbot.

Das Wer­fen von Schnee­bäl­len sowie die Nut­zung von Was­ser­pis­to­len ist aus Sicher­heits­grün­den verboten.

Wäh­rend des Unter­richts soll eine gute Arbeits­at­mo­sphä­re herr­schen, daher wird nicht geges­sen (dies schließt Kau­gum­mi­kau­en mit ein). Aus­nah­me­re­ge­lun­gen nach Abspra­che mit der Lehr­kraft und indi­vi­du­ell ange­passt an die jewei­li­ge Situa­ti­on. Solan­ge dies den Unter­richt nicht stört, darf — außer in natur­wis­sen­schaft­li­chen Räu­men — getrun­ken werden.

Nach der letz­ten Stun­de wer­den die Stüh­le hochgestellt.

PRINZIPIELL GILT:

Bei Ver­stö­ßen gegen die hier for­mu­lier­ten Regeln behält sich die Schu­le vor, Maß­nah­men zu ergreifen.

Dis­kri­mi­nie­ren­de Äuße­run­gen und Zur­schau­stel­lung dis­kri­mi­nie­ren­der Aus­sa­gen und Sym­bo­le sind ver­bo­ten. Dazu gehö­ren auch sexis­ti­sche und grenz­über­schrei­ten­de Äuße­run­gen und Handlungen

Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten haf­ten für die pfleg­li­che Behand­lung und pünkt­li­che Rück­ga­be von Schul­ei­gen­tum, das dem Schüler/der Schü­le­rin von der Schu­le anver­traut wor­den ist. Für absicht­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Per­so­nen- und Sach­schä­den sind die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten des betref­fen­den Schulers/der betref­fen­den Schü­le­rin haftbar.