Die neue Schulordnung
- 23. Mai 2024
UNTERRICHTSBEGINN, PAUSEN UND UNTERRICHTSSCHLUSS
Das Schulgebäude darf von den Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 morgens in der Regel erst ab 7.20 Uhr betreten werden. Der Aufenthalt ist bis 7.45 Uhr nur in dem dafür vorgesehenen Raum und dem Foyer zulässig.
Jeder hat seinen Beitrag zum pünktlichen Beginn der Stunde zu leisten. Sollte sich die Ankunft der Lehrkraft verzögern, hat die Klasse die Aufgabe, sich ruhig zu verhalten und zeitnah, spätestens nach 10 Minuten, die Klassensprecherin oder den Klassensprecher oder eine/n andere/n Vertreter/in der Lerngruppe ins Sekretariat zu schicken.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 müssen in den großen Pausen das Schulgebäude verlassen. Der Hof vor dem Ursula-Krause-Haus und der Bolzplatz sind den Klassenstufen 5 und 6 vorbehalten. In der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof an der bewegten Pause teilnehmen.
Jeder ist verpflichtet auf die Aufsicht zu hören und wendet sich an sie, wenn er Hilfe braucht. Die Aufsicht entscheidet über Gefährdung und angemessenes Verhalten auf dem Schulhof.
Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer haben ein Anrecht auf ihre Pause. Deshalb ist das Lehrerzimmer in der zweiten großen Pause für den Schülerverkehr gesperrt (Ausnahmen nach Absprache: Treffpunkt an den Bänken vor dem Sekretariat)
Der Hofdienst hat die Aufgabe im Hof Verpackungsreste und Müll einzusammeln und in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu bringen.
Bei Regenpausen können das vordere und hintere Foyer sowie der Flur im Erdgeschoss des Ursula-Krause-Hauses als Aufenthaltsraum benutzt werden. Der Aufenthalt in den Klassenräumen ohne jegliche Form der Beaufsichtigung ist nicht gestattet.
Der Ordnungsdienst hat die Aufgabe, den Klassenraum täglich in einer der großen Pausen zu kehren und Müll getrennt in den Tonnen auf dem Hof zu entsorgen.
Das Ballspielen in der Pause ist ausschließlich mit Softbällen sowie von der Schule zur Verfügung gestellten Bällen in den ausgewiesenen Bereichen zulässig.
Beim Unterricht in Fachräumen sind diese erst am Ende der Pause aufzusuchen.
Die Toilettenbesuche sollen möglichst in den Pausen erfolgen. Toilettenbesuche in den Unterrichtsstunden erfolgen nur ausnahmsweise und einzeln.
VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE
Jeder ist verpflichtet darauf zu achten, dass die Toiletten sauber bleiben. Beschädigungen sowie fehlende Seife und Toilettenpapier sind dem Hausmeister zu melden.
Wiesbaden, den 12.04.2024
Jeder hat die Aufgabe, unsere Gebäude, eigene und fremde Räume, das Mobiliar, technische Geräte und die Lernmittel (dazu gehören auch die Schulbücher) pfleglich zu behandeln.
Schmierereien auf Wänden und Tischen sowie Vandalismus jeder Art sind verboten. Wer etwas findet, das nicht ihm gehört, gibt es beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
Der Missbrauch gefährlicher Gegenstände (z.B. Schere, Zirkel etc.) und das Mitbringen von Waffen (Messer jeglicher Art, Pfefferspray, etc.) sind in der Schule strengstens verboten.
Im Schulgebäude ist Ruhe einzuhalten. Es wird nicht gerannt.
Jeder erscheint in der Schule in angemessener Kleidung. Mützen, Kappen und Hüte müssen in den Unterrichtsräumen abgesetzt werden.
Mobiltelefone sowie Kopfhörer müssen während der Schulzeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben und sind nicht sichtbar zu verstauen. Im Unterricht genutzte Tablets sind in den Jahrgangsstufen, für die Genehmigungen vorliegen, auf die Verwendung im Unterricht beschränkt. Für Notfälle oder im Rahmen des Unterrichts kann der Gebrauch des Handys durch einen Lehrer genehmigt werden. Private Bild- und Tonaufnahmen sind in der Schule verboten.
Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe ist es gestattet, ihre Mobiltelefone im Oberstufengebäude zu verwenden.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Eine Ausnahme ist der Sportunterricht. Der Weg zu und von den Sportstatten muss auf direktem Weg erfolgen. Dies bedeutet, dass ein Aufsuchen von umliegenden Geschäften auf dem Schulweg verboten ist.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab der E‑Phase) dürfen das Schulgelände in den Zwischen- und Mittagspausen verlassen. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann den Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 8 das Verlassen des Schulgeländes für die Mittagspausen gestattet werden. Der von der Klassenleitung genehmigte Antrag ist in Kopie stets mitzuführen und auf Verlangen der aufsichtsführenden Lehrkraft vorzuzeigen. Der Antrag kann von der Klassenleitung befürwortet oder abgelehnt werden.
Drogen, Alkohol sowie nicht dem Alter entsprechende Lebensmittel sowie koffeinhaltige Energy-Drinks sind auf dem Schulgelände verboten. Es herrscht Rauchverbot.
Das Werfen von Schneebällen sowie die Nutzung von Wasserpistolen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Während des Unterrichts soll eine gute Arbeitsatmosphäre herrschen, daher wird nicht gegessen (dies schließt Kaugummikauen mit ein). Ausnahmeregelungen nach Absprache mit der Lehrkraft und individuell angepasst an die jeweilige Situation. Solange dies den Unterricht nicht stört, darf — außer in naturwissenschaftlichen Räumen — getrunken werden.
Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
PRINZIPIELL GILT:
Bei Verstößen gegen die hier formulierten Regeln behält sich die Schule vor, Maßnahmen zu ergreifen.
Diskriminierende Äußerungen und Zurschaustellung diskriminierender Aussagen und Symbole sind verboten. Dazu gehören auch sexistische und grenzüberschreitende Äußerungen und Handlungen
Die Erziehungsberechtigten haften für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das dem Schüler/der Schülerin von der Schule anvertraut worden ist. Für absichtlich oder fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden sind die Erziehungsberechtigten des betreffenden Schulers/der betreffenden Schülerin haftbar.