Auszeichnungen
Die Elly-Heuss-Schule kooperiert mit einer ganzen Reihe von externen Partnern und wir sind stolz darauf, die teilweise strengen Anforderungen für die Anerkennungen und Auszeichnungen erfüllen zu können.
Über die folgenden Schaltflächen können Sie sich näher informieren. Klicken Sie dazu einfach auf das entsprechende Icon.
Selbständige Schule
MINT-Schule
Schule mit Schwerpunkt Musik
Schule mit Schwerpunkt Musik
für herausragende musikalische Arbeit
Eliteschule Fußball
Eliteschule Fußball
Abitur UND Fußball
Partnerschule Leistungssport
Talentförderung
Abitur UND Leistungssport
vereinen
Positive Schule
Selbständige Schule
Die Elly-Heuss-Schule ist seit September 2012 eine “Selbständige Allgemeinbildende Schule” (SES). Was das bedeutet, beschreibt das Hessische Kultusministerium folgendermaßen:
Das freiwillige Angebot zur Umwandlung in eine Selbstständige Allgemeinbildende Schule (SES) richtet sich an alle allgemeinbildenden Schulen.
Ziel der Umwandlung ist die Qualitätsentwicklung der schulischen Bildung im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Eine Selbstständige Schule fühlt sich der Unterrichtsentwicklung als zentralem Handlungsfeld und der Verbesserung der Lernergebnisse in besonderem Maße verpflichtet.
Das Angebot ist insbesondere für Schulen geeignet,
- die erfolgreich am Kleinen Schulbudget teilnehmen,
- die bereits überdurchschnittliche Arbeit in den Bereichen „Qualitätsentwicklung“ sowie „Führen und Management“ leisten,
- die die Handlungsmöglichkeiten, die allen Schulen zur Verfügung stehen, für ihre Qualitätsentwicklung bereits weitgehend nutzen und
- die bereits konzeptionelle Vorstellungen entwickelt haben, wie die erweiterten Handlungsspielräume einer SES für ihre Qualitäts- und vor allem Unterrichtsentwicklung genutzt werden können.
Selbstständige Schulen erhalten erweiterte Handlungsspielräume bei der Unterrichtsgestaltung und ‑organisation, im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung sowie auf dem Gebiet der Stellenbewirtschaftung und Sachmittelverwaltung.
Grundlage für die Umwandlung ist eine entsprechende Konzeption der Gesamtkonferenz mit einer überzeugenden Zielsetzung und Prozessplanung, der die schulischen Gremien zustimmen und die zur Genehmigung im Hessischen Kultusministerium vorgelegt wird
Einer Selbstständigen Allgemeinbildenden Schule (SES) werden in verschiedenen Handlungsfeldern erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt:
Unterrichtsorganisation und ‑gestaltung
Die SES haben größere Freiheiten bei der Unterrichtsorganisation und ‑gestaltung – insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln. Sie können dabei von bestehenden Rechtsvorschriften abweichen, sofern die Standards der Bildungsgänge und Festlegungen auf der Ebene der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingehalten werden und gewährleistet ist, dass die Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden.
Personaleinsatz und ‑gewinnung
Eine SES erhält zur Unterstützung ihrer Schulentwicklungsvorhaben zusätzliche Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung. So kann über befristete Arbeitsverträge zusätzliches Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendes Personal für Assistenztätigkeiten eingestellt werden.
Budget
Ein weiterer Kernbestandteil einer SES ist die eigenverantwortliche Verwaltung des „Großen Schulbudgets“. Das Große Schulbudget beinhaltet die Teilbudgets des „Kleinen Schulbudgets” – Vertretungsmittel (VSS), pädagogische IT-Vertretungsmittel, Fortbildungsmittel und Lernmittel –, ergänzt um das Teilbudget „Freie Personalmittel“. Während alle Bestandteile des „Kleinen Schulbudgets” für das gesamte Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, wird das Teilbudget „Freie Personalmittel“ jeweils für einen befristeten Zeitraum bis zum nächsten Stichtag berechnet und mitgeteilt. Die Schule hat die Möglichkeit, ihr Budget aus dem Teilbudget „Freie Personalmittel“, d. h. monetär bewertete unbesetzte Stellen, für Aufgaben im Rahmen des Schulbudgets zu verwenden. Wird eine freie Stelle besetzt, so reduziert sich das Teilbudget „Freie Personalmittel“ der Schule. Alle Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Schule hat die alleinige Entscheidungsvollmacht über die Verwendung ihrer Mittel. Dabei darf das „Große Schulbudget” nicht überschritten werden. Von der Schule nicht verausgabte Mittel des „Großen Schulbudgets” können zum Haushaltsjahresende einer Rücklage zugeführt werden, die jeweils innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bildung von der Schule zusätzlich verwendet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist fließen die nicht verwendeten Rücklagen an den Landeshaushalt zurück.
Für das „Große Schulbudget” wird zu Beginn eines Haushaltsjahres ein Kontrakt zwischen der Mandantenleitung Schulen und der Schulleiterin oder dem Schulleiter als Auftragnehmer geschlossen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung des Budgets verantwortlich. Er erstellt für das Haushaltsjahr einen Haushaltsplan und muss u. a. die Lernmittelfreiheit der Schülerinnen und Schüler und die Unterrichtsversorgung gewährleisten sowie sicherstellen, dass geplante Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden.
Die Schule kann weitere Landesaufgaben aus ihrem Budget finanzieren – unter der Voraussetzung, dass die Leistungen im Rahmen der anderen Teilaufgaben/Teilbudgets erfüllt werden. Hierzu zählen Aktivitäten, die sich aus dem Schulprogramm bzw. ‑profil ableiten oder die im Rahmen schulübergreifender Projekte des Landes erbracht werden. Solche Landesaufgaben sollen insbesondere auch zur Verbesserung der Schulentwicklung, der Qualitätsverbesserung des Unterrichts sowie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern durch zusätzliche Betreuungsangebote beitragen.
Originäre Aufgaben des Schulträgers können nicht aus den Mitteln des Schulbudgets finanziert werden. Die Finanzierung von Sachausstattungsgegenständen obliegt grundsätzlich dem kommunalen Schulträger und kann nicht zu Lasten des Landeshaushalts erfolgen.
Eine Selbstständige Allgemeinbildende Schule (SES) überprüft und bewertet jährlich ihre Arbeit auf der Grundlage ihrer Konzeption und ihres Schulprogramms mit Hilfe eines Qualitätsmanagementsystems. Die Weiterentwicklung und Einführung dieses Qualitätsmanagementsystems kann Bestandteil der in der Konzeption dargelegten Entwicklungsvorhaben sein.
Die externe Evaluation der SES konzentriert sich verstärkt auf Maßnahmen, die von der Schule selbst zur Sicherung der Qualität ergriffen werden. Grundlage ist der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (HRS), dessen Qualitätskriterien auch bei der Antragsstellung für Selbstständige Allgemeinbildende Schulen zentral sind.
Im Schulhalbjahr, das der Umwandlung in eine Selbstständige Schule folgt, wird eine Metaevaluation/Ausgangsanalyse an der Schule durchgeführt, die im Wesentlichen Maßnahmen des schulischen Qualitätsmanagements (Qualitätsbereich II) und die Qualität der Führung (Qualitätsbereich III) in den Fokus der Evaluation stellt. Wenn die zweite Schulinspektion an den betreffenden Schulen mehr als ein Schuljahr zurückliegt, wird diese Metaevaluation/Ausgangsanalyse mit einer Primärevaluation im Bereich des Lehrens und Lernens (Qualitätsbereich VI) kombiniert. Darüber hinaus erhält die Schule auf der Grundlage der externen Evaluation eine Rückmeldung zu einem der bei Antragstellung beschriebenen Entwicklungsschwerpunkte, den sie selbst auswählt. In der Folge wird in Verantwortung der hessischen Schulinspektion im vierjährigen Abstand eine Metaevaluation des schulischen Qualitätsmanagements durchgeführt, die durch eine Primärevaluation des Lehrens und Lernens (Qualitätsbereich VI) ergänzt wird.
Schulspezifische Vorhaben
1. Mehrsprachigkeit auf Grundlage der Zweisprachigkeit Deutsch/Englisch
- 1.1 Deutsch als Schlüsselsprache/Vernetzung mit anderen Fächern
- 1.2 Förderung der Mehrsprachigkeit
- 1.3 Ausweitung der betrieblichen Auslandspraktika
- 1.4 Förderung der Mehrsprachigkeit
2. Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen
- 2.1 Förderung der Bildungssprache
- 2.2 Ausbau der Intensivierungskurse
- 2.3 Verbesserte Einbettung der Hausaufgaben in den Bildungsprozess
3. Verknüpfung von curricularem, ganztägigem und projektbezogenem Lernen
- 3.1 Außerunterrichtliches Curriculum
- 3.2 Ausgleich zwischen schulkulturellen Angeboten
4. Weiterentwicklung des MINT-Bereiches</h2
- 4.1 Unterstützungsangebote und Begabtenförderung Mathematik
- 4.2 Förderung naturwissenschaftlicher Begabungen
- 4.3 Etablierung einer jährlichen MINT-Messe
- 4.4 Erhöhung der Kompetenz bezüglich des Umgangs mit neuen
Medien
Die Ergebnisse der Basisevaluation liegen vor
Datengrundlage
An der Onlinebefragung haben 18% der Elternschaft, 91% der Schülerinnen und Schüler der Sek. I und 51% der Schülerinnen und Schüler der Sek. II sowie 46% der Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Alle Werte oberhalb von 10 % gelten als aussagekräftig. Die Inspektorinnen und Inspektoren haben 69 Unterrichtsbesuche vorgenommen. Die Selbsteinschätzung des Schulleitungsteams deckt sich sehr deutlich mit den Evaluationsergebnissen, sodass es die Schulrealität zutreffend im Blick hat.
Worauf wir stolz sein können
Eine Sammlung von Zitaten aus dem Bericht
1. Das Angebot an der Elly-Heuss-Schule
„Im Bereich der Begabtenförderung, der Profilbildung und sprachlichen Angebote hält die Schule sehr viele Angebote vor. […] Die befragten Eltern schätzen das Angebot für Leistungsstärkere als überzeugend ein. […] Einem Großteil der Eltern sind Förderangebote für Leistungsschwächere bekannt und sie schätzen die Angebote als bedarfsgerecht ein. […] Alle befragten Gruppen erachten die sprachliche Förderung als wichtiges Schulentwicklungsvorhaben. Besonders positiv werden von der Eltern- und Schülerschaft das breite Fremdsprachenangebot sowie die Möglichkeit, Zertifikate zu erlangen angesehen und die Hoffnung auf Chancenverbesserung für die Zeit nach der Schule geäußert.“
2. Der Unterricht: lehren und lernen
„Ein insgesamt wertschätzender Umgang ist im Unterrichtsalltag deutlich die Basis einer lernförderlichen Atmosphäre. Regeln und ein insgesamt gut strukturierter Unterricht sorgen für Orientierung im Lernprozess. […] Online befragte Schülerinnen und Schüler nehmen Optimierungen aufgrund von Unterrichtsfeedback in mittlerem Umfang (Sek I) bzw. umfassend (Sek II) wahr.“
„Nach den Bewertungen der Schülerinnen und Schüler werden sie von den Lehrkräften weitgehend fair behandelt […]. In den gesehenen Unterrichtssequenzen ist ein insgesamt gutes Unterrichtsklima mit positiven Rückmeldungen auf Schülerbeiträge festzustellen.“
„Neben und im Rahmen der Vermittlung von fachlichem Wissen enthält der Unterricht Lerngelegenheiten zum Erwerb von Sprachkompetenz. […] Positiv wird sowohl in den Unterrichtsbesuchen als auch in den Interviews der konsequent fremdsprachlich orientierte bilinguale Unterricht für einen besseren Sprachgebrauch eingeschätzt. […] Die Förderung der Sprachkompetenz wird für die onlinebefragten Schülergruppen deutlich umgesetzt, die Lehrkräfte sehen dies in hohem Maße etabliert. […] Das Leseförderkonzept enthält verbindliche Absprachen. […]. Insbesondere der bilinguale Unterricht verdeutlicht eine erfolgreiche und intensive, meist englischsprachige Sprachförderung.“
„Die Schule nimmt an zahlreichen Wettbewerben erfolgreich teil (z.B. Bundesfremdsprachenwettbewerb für Fremdsprachen, Mathe-Olympiade, Sportwettbewerbe, Känguru-Wettbewerb). An der Schule ist ein jahrgangsdifferenziertes, außerunterrichtliches Curriculum mit verbindlichen und fakultativen Exkursionszielen erarbeitet). […] Im Unterricht werden auch Schülerversuche sowie Anwendungen auf Alltagssituationen sichtbar. […] Einschätzungsbögen für eigene Stärken kennen die befragten Schülerinnen und Schüler, vor allem aus dem Sportunterricht.“
„Die online befragten Schülergruppen bestätigen, dass ihre Lehrkräfte insgesamt gut erklären können. Während der Unterrichtsbeobachtungen geben die Lehrkräfte meist unmissverständliche und eindeutige Arbeitsanweisungen. Zum Teil wird dies auch durch Visualisierung unterstützt. Der Unterricht ist in der Regel durch Gliederungen der Lernprozesse, stringente Abläufe und vorstrukturierten Lernstoff gut organisiert. Positive Beispiele sind Brainstorming, Präsentationen, Visualisierung). […] Insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Sek. II bestätigen, sehr gute Informationen von Lehrkräften auch darüber zu bekommen, wie sich Zeugnisnoten zusammensetzen (z.B. welchen Anteil eine mündliche Note hat).“
„Arbeitsaufträge sind für kooperatives Lernen angelegt. […] Regeln kooperativen Lernens werden im beobachteten Unterricht insgesamt verständlich angewandt.“
Fördermaßnahmen werden in zusätzlichen Angeboten bedarfsgerecht von der Schule umgesetzt. […] Die befragten Schülerinnen und Schüler sehen sich nach eigenen Angaben in der Onlinebefragung im Wesentlichen unterstützt. […] Ein ausgesprochen detailliertes Förderkonzept für Deutsch Klasse 5 ist erstellt und enthält deutlich Verbindungen zu den wichtigen Kompetenzbereichen […]. Ein Förderkonzept besteht zusätzlich für Mathematik. […] Förderpläne im Rahmen der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen existieren und sind Teil der Schülerakte. Einheitliche Vorlagen zur individuellen Förderplanung sind erarbeitet […]. Individuelle Förderpläne enthalten teilweise eine genaue Darstellung der beabsichtigten individuellen Fördermaßnahmen.“
„Der Unterricht beginnt und endet in der Regel pünktlich. Während der Unterrichtsbeobachtungen kommt es selten zu Verspätungen.“
3. Pädagogisches Handeln: das Miteinander
„Gemeinsame pädagogische Grundsätze und Ansprüche der Schule sind deutlich erkennbar […] Klassen- und Schulregeln sind den interviewten Schülerinnen und Schülern bekannt und gelten ihnen zur Orientierung. […] Regeln werden während der besuchten Sequenzen befolgt. […] Insgesamt halten sie sich nach eigener Aussage an Regeln im Unterricht und kennen die Konsequenzen der Nichteinhaltung. […] Während der Unterrichts-beobachtungen treten kaum Störungen auf, bzw. auf herausfordernde Verhaltensweisen im Unterricht wird in der Regel sofort, konsequent und angemessen reagiert.“
4. Schulisches Qualitätsmanagement und Schulentwicklung
„Die Lehrkräfte identifizieren sich sehr deutlich mit den schulischen Entwicklungen. […] Erste Schritte der Projektplanung eines Schulkonzepts sind hierbei erkennbar. […] Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung genießen bei den Lehrkräften eine hohe Akzeptanz. […] Es gibt gegenwärtig eine Praxis der Qualitätssicherung aus der praktischen Arbeit heraus (u.a. Absprachen unter Lehrkräften, anlassbezogene Rückmeldungen, Fach- und Fachbereichskonferenzen, Leistungsüberprüfungen). Diese Maßnahmen finden im Kollegium Akzeptanz. […] Von den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern werden spürbare Maßnahmen zur Qualitätsverbesserungen teilweise im Bereich der Ausstattung (z.B. Whiteboards) sowie im Fächerangebot wahrgenommen. […] Erste Schritte in Richtung gezielter Nutzung von Daten zur Ermittlung des Handlungsbedarfs sind bereits erkennbar (z. B. Auswertung von Vergleichsarbeiten).“
„Die Schulleitung achtet deutlich auf ein partizipatives und transparentes Vorgehen bei Schulentwicklungsprojekten sowie auf die Berücksichtigung schulischer Strukturen, Kompetenzen und Ressourcen. […] Mit der Neukonzeption des Schulprogramms verfolgt die Schulleitung ein strukturiertes Verfahren in der Schulentwicklungsarbeit; Ziele und Visionen sind erkennbar […].“
Der Entwicklungsschwerpunkt „Mehrsprachigkeit auf der Grundlage der Zweisprachigkeit Deutsch/ Englisch im Sinne des Erwerbs einer umfassenden Sprachkompetenz „ist inhaltlich deutlich in das Schulprofil eingebettet. […] Ziele, bisherige Maßnahmen sowie Begründung und Indikatoren für die Teilprojekte werden überwiegend als nachvollziehbar dargestellt und die Verantwortlichen namentlich aufgeführt. […] Über die Verzahnung von Schulleitung, Schulleitungsteam und Fachplenum sind somit Grundlagen für Informationsfluss und Steuerung geschaffen.“
„Die befragten Schülerinnen und Schüler nehmen im Unterricht teilweise eine verstärkte Thematisierung von sprachlicher Richtigkeit wahr. […] Alle befragten Gruppen erachten die sprachliche Förderung für ein wichtiges Schulentwicklungsvorhaben.“
5. Schulorganisation und ‑verwaltung
„Die Verwendung finanzieller Mittel ist transparent. […] Der Einsatz der vorhandenen Mittel dient im Wesentlichen einer Verbesserung der Unterrichtsqualität. […] Die Personalauswahl und ‑entwicklung erfolgt nach transparenten Zielen, Grundsätzen und Kriterien, die sowohl die Entwicklung der Lehrkräfte wie auch Qualitätsansprüche und Entwicklungsziele der Schule berücksichtigen. Neue Lehrkräfte werden sorgfältig in die schulkulturellen und konzeptionellen Besonderheiten der Schule eingeführt. […] Die Beschäftigten der Schule äußern sich zufrieden über die Personalführung durch die Schulleitung.“
Hier können Sie sich den gesamten Bericht herunterladen:
Partnerschule des Leistungssports
Die Elly-Heuss-Schule ist als „Partnerschule des Leistungssports“ Teil des Landesprogramms der „Talentsuche und Talentförderung in den hessischen Schulen“, in dessen Mittelpunkt sportlich talentierte Kinder und Jugendliche stehen, und bildet u. a. gemeinsam mit der Gutenbergschule — der zweiten Wiesbadener „Partnerschule des Leistungssports“ — das Schulsportzentrum Wiesbaden.
Durch die Zusammenarbeit im Schulverbund von Wolfram-von-Eschenbach-Schule (Hauptschule), Werner-von-Siemens-Schule (Realschule) und der Elly-Heuss-Schule (Gymnasium und federführende Schule im Schulverbund) sowie den kooperierenden Vereinen werden am Standort Wiesbaden Rahmenbedingungen geschaffen, welche den Talenten der Sportarten Fußball, Handball, Rudern, Schwimmen, Turnen und Volleyball umfassende schulische und sportliche Fördermöglichkeiten bieten.
Die Förderstrukturen haben das übergeordnete Ziel, ausgewählte Talente, die eine qualifizierte Schulbildung und leistungssportliches Training miteinander verbinden wollen, durch zusätzliche Trainingseinheiten bei Lehrertrainern in den SSZ-Sportarten sowie pädagogischen und schulischen Unterstützungsmaßnahmen zu fördern.
Dazu hat die Elly-Heuss-Schule spezielle Sportklassen für Leistungssportler eingerichtet, in denen die SuS u. a. folgende Unterstützungsmaßnahmen erhalten:
- Rücksichtnahme bei der Vergabe von Hausaufgaben im Hinblick auf Sportverpflichtungen am Wochenende
- Rücksichtnahme auf die sportlichen Aktivitäten bei der Terminierung von Klassenarbeiten bzw. Klausuren
- Einrichtung von Tagesbetreuungsangeboten (gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Training)
- Angebote von Stütz- und Nachführunterricht zur Aufarbeitung von Unterrichtsversäumnissen
- Zwei zusätzliche, in den Stundenplan integrierte, Trainingseinheiten am Vormittag
Neben der Koordination aller sportlichen Fördermaßnahmen des Schulsportzentrums besteht die Hauptaufgabe einer „Partnerschule des Leistungssports“ darin, die pädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die eine qualifizierte schulische Ausbildung und leistungssportliches Training miteinander verbinden wollen, aktiv zu sichern.
Eliteschule des Fußballs
Seit 2009 ist die EHS vom DFB als eine von bundesweit 35 Schule mit der Auszeichnung “Eliteschule des Fußballs” zertifiziert.
Zentrale Aufgabe der Schule ist es, den ca. 12 geförderten Fußballern pro Jahrgang ein harmonisches Nebeneinander von Leistungssport und schulischen Anforderungen zu ermöglichen. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Verbandsauswahlspieler und an die Jugendnationalspieler. Um dieses Prädikat zu erhalten, musste von der Schule ein Anforderungskatalog von 19 Bedingungen erfüllt werden.
Die wichtigsten dieser Bedingungen sind:
- Einrichtung von speziellen Sportklassen für jeden Jahrgang
- Integration von zwei Trainingseinheiten in den Stundenplan im Vormittag von der Klasse 5 bis zur 13
- Bei Bedarf Stütz‑, Förder- und Nachführunterricht für die zeitlich extrem belasteten Fußballer
- Kooperation mit den benachbarten Nachwuchsleistungszentren von Mainz 05 und dem SV Wehen
- Freistellung der Schüler für Verbandslehrgänge und Länderspielreisen
- Flexibilität bei der Planung der Klausurtermine
Die Erfüllung dieser Bedingungen wird alle drei Jahre durch eine zweitägige Überprüfung evaluiert. Zuletzt geschah das mit Erfolg im November 2016, sodass die EHS auf jeden Fall bis zum Jahr 2019 weiterhin das begehrte Zertifikat führen darf.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter:
Schule mit Schwerpunkt Musik
Die Elly-Heuss-Schule ist seit dem Schuljahr 2018/19 ausgezeichnet als Schule mit Schwerpunkt Musik. Dieses Zertifikat wird vom Hessischen Kultusministerium an Schulen vergeben, die sich durch herausragende musikalische Arbeit auszeichnen. An der Elly-Heuss-Schule bestehen seit nunmehr fast 25 Jahren die Bläserklassen und seit 12 Jahren die Singklassen. Aus dieser musikalischen Förderung heraus entstehen vielfältige Ensembles, die den Schülern unserer Schule die Möglichkeit zur musikalischen Weiterentwicklung geben.
Ein Schwerpunkt der musikalischen Arbeit der Elly-Heuss-Schule liegt darin Kinder von Anfang an zu begleiten, auch wenn im Elternhaus das Augenmerk nicht unbedingt auf die musikalische Ausbildung gelegt wird.
Die Musik an der Elly-Heuss-Schule
Bläserklassen jeweils in den Jahrgangsstufen 5 bis 8
Gesangsklassen jeweils in den Jahrgangsstufen 5 bis 8
Die Schüler*innen erhalten durchgängig von der 5. bis zur 8. Klasse zwei Stunden zusätzlichen Musikunterricht. Danach werden die verschiedenen Ensembles angewählt.
Musikalische Ensembles an der Elly-Heuss-Schule
Elly Singers – hier singen Schüler*innen unserer Gesangsklassen der Klassen 5 bis 7
Vocelly – unser erfolgreicher Chor für die fortgeschrittenen Schüler*innen ab Klasse 8
Elly Phonics – das moderne Blasorchester
Ellys Big Band – die Big Band der EHS
Ellys Brass – das Blechbläserensemble –in kleiner Besetzung — mal lustig, mal ernst
Ellysemble – das kleine, aber feine Ensemble nicht nur für den festlichen Anlass
Ellys Saxophonensemble – hier wird Saxophonliteratur auf hohem Niveau gespielt